Hinweise zu Allerseelen – aktualisiert

Von Allerheiligen mittags bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.

Bedingungen:

1. Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden)

2. Daneben sind erforderlich:
a) am Allerseelentag (auch am 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser und Glaubensbekenntnis (in Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden – Schwestern, Bewohner, Angestellte – den Ablass gewinnen);
oder
b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch oder die Laudes oder Vesper aus dem Stundengebet für die Verstorbenen bzw. durch das „Réquiem ætérnam“ („Réquiem ætérnam dona eis, Dómine: et lux perpétua lúceat eis“ – „Herr, gib ihnen die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihnen“) wiederholt gewonnen werden.

Weil die Corona-Pandemie noch nicht überwunden ist, bietet der Vatikan den Gläubigen auch dieses Jahr zusätzliche Möglichkeiten zur Erlangung von Ablässen im Zusammenhang mit Allerseelen.
In diesem November kann laut dem neuen Dekret ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen ausnahmsweise an jedem Tag des Monats erlangt werden. Damit können die für den Ablass notwendigen Bedingungen auch außerhalb des Zeitraumes 1.-8. November erfüllt werden.